Boulevard
Fixlohn im Trinkgeld inbegriffen
Ungewöhnliche Lohnpolitik: Vermeintliche «Trinkgeld»-Zuwendungen seitens der Gäste decken zum grössten Teil die
Grundeinkommen der Casino-Angestellten. Bild Bilderbox
Wer im Casino gross gewinnt, lässt das Personal in der Regel an seinem Glück teilhaben. Was aber kaum einer der spendablen Spieler weiss: Sein soeben dem Croupier überlassener Zusatzbatzen ist eigentlich gar keiner, sondern wird hauptsächlich zur Deckung der Fixlöhne verwendet.
Von Rahel Schiendorfer
Pfäffikon. – Nicht selten bedanken sich Casinobesucher beim Croupier, der ihnen gerade mit einem glücklichen Händchen zu einem schönen Gewinn verholfen hat, mit einem grosszügigen Trinkgeld. Der betreffende Spieljeton verschwindet dann jeweils umgehend im sogenannten Tronc (französisch für «Opferstock»), dem Trinkgeldbehälter, der in jedem Spieltisch integriert ist.
Im Casino in Pfäffikon fliessen letztendlich aber nur 14 Prozent aus dem Topf auch tatsächlich als Trinkgeld auf die Konten des Personals. 86 Prozent werden zur Deckung der Fixlöhne verwendet. Der Gast also als direkter Arbeitgeber der Angestellten? Kein eigentlicher Skandal, sondern ein in der Casinobranche im In- und Ausland übliches System, wobei die prozentuale Aufteilung des Troncs in Fixlohn- und Trinkgeldverwendung variieren.
Statt 2000 nur 300 Franken
Wie Recherchen unserer Zeitung ergaben, sammeln sich in den Troncs des Casinos in Pfäffikon pro Quartal durchschnittlich gut 200 000 Franken an. Bei den rund 100 Angestellten des Pfäffiker Casinos würden vierteljährlich somit rund 2000 Franken auf jeden einzelnen entfallen, würde da nicht eben dieses ungewöhnliche Lohnsystem angewendet. Bei 200 000 Franken pro Quartal schlägt das als eigentliches Trinkgeld deklarierte Supplement auf dem Konto eines Croupiers so lediglich mit rund 300 Franken pro Quartal zu Buche.
Daniel Vogt, Direktor des Swiss Casinos Zürichsee, bestätigte auf Anfrage, dass lediglich 14 Prozent des Troncs
den Mitarbeitern – Geschäftsleitung ausgenommen – als quartalsmässiger Bonus ausgeschüttet werden. Dass die Angestellten um ihr Trinkgeld geprellt werden, findet er jedoch nicht. «Je nach Höhe des erwirtschafteten Trinkgelds, der Qualifikation und der Höhe des Fixlohns kann dieser Bonus die Höhe eines 14. Monatsgehalts erreichen», rechtfertigt er diese Lohnpolitik. Zudem sei dieses Vorgehen in einem
Reglement dokumentiert, und jeder Angestellte sei über das System informiert, bevor er den Arbeitsvertrag unterschreibe.
Selbiges Reglement wird der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) zur Prüfung vorgelegt. Auf Nachfrage bei der ESBK heisst es lediglich, dass es sich bei den Spielbanken um private Betriebe handelt, die
in der Gestaltung ihrer Lohnpolitik «weitestgehend frei» sind. Dementsprechend unterschiedlich wird sie in den verschiedenen Casinos gehandhabt. Im Grand Casino Baden beispielsweise sind die Anteile variabel.
Je mehr sich im Tronc befindet, desto höher der prozentuale Anteil des Trinkgelds, das den Angestellten letztlich auch explizit als solches ausbezahlt wird.
Weniger aufdringliche Croupiers
Im Rechenbeispiel des Casinos in Pfäffikon ist offensichtlich, dass die 86 Prozent des Troncs nicht ausreichen, um die komplette Lohnsumme des Casinos (2011 rund 6,8 Mio. Fr.) zu decken. Der Rest stammt aus dem Bruttospielertrag. Dieser betrug im vergangenen Jahr rund 42 Mio. Franken.
Casino-Direktor Vogt ist überzeugt davon, dass diese Lohnpolitik «sowohl im Interesse der Mitarbeiter als auch der Gäste» ist. Denn würde man seinen Mitarbeitern analog zu vielen ausländischen Spielbanken einen Fixlohn von tiefen 60 Prozent und dafür 100 Prozent des Troncs auszahlen, hätte dies für die Angestellten grosse, nicht planbare Einkommensschwankungen zur Folge. Zudem führe ein tieferes Grundeinkommen zu einem oft als aufdringlich empfundenen Trinkgeld-Erheischen gegenüber dem Spieler. «Das wollen wir unter keinen Umständen».
Dem Croupier, der laut unseren Informationen auf tiefster Stufe rund 5200 Fr. brutto verdient, einen persönlichen Zustupf zukommen zu lassen, ist laut Artikel 29 des Spielbankengesetzes verboten. Direkte Zuwendungen dürfen nur Mitarbeitende im persönlichen Dienstleistungsbereich wie beispielsweise Angestellte in der Gastronomie, Portiers oder Garderobieren annehmen. Alle anderen sind verpflichtet, die Zustüpfe in den Tronc zu werfen.
Deklaration nicht nötig
Der grossen Mehrheit der Spieler dürfte es unbekannt sein, dass ihr Trinkgeld zu 86 Prozent eigentlich gar keines ist. Eine Notwendigkeit, den Tronc auch als eigentlichen «Fixlohntopf» zu deklarieren, sieht Daniel Vogt dennoch nicht: «Von einer Täuschung der Gäste kann unseres Erachtens nicht die Rede sein, sondern, wenn schon, von einem Vorteil, den wir nicht besonders hervorheben», sagt er.
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