Boulevard

Anwalt von Ex-Spitzensportler stellt keinen Strafantrag

Die Angeklagten auf einer Gerichtszeichnung (Archiv).
Die Angeklagten auf einer Gerichtszeichnung (Archiv).
Im Prozess um den Dreifachmord von Grenchen SO hat der Verteidiger des angeklagten ehemaligen Spitzensportlers keinen Strafantrag gestellt. Er begründete dies damit, dass ein Gutachten über den Einfluss von Anabolika auf die Aggressivität des 35-Jährigen fehle.

Solothurn. – Es sei ihm nicht möglich, einen konkreten Antrag zu stellen, sagte Verteidiger Pius Buchmann am Montag vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern. Sein Mandant akzeptiere den Schuldigbefund der Staatsanwaltschaft vollständig.

Der Angeklagte sei mit einer Freiheitsstrafe zu bestrafen. Würde er einen Antrag stellen, würde dieser nicht über jenem des Verteidigers des 27-jährigen Schweizers liegen, sagte Buchmann. Dieser hatte am Montagmorgen eine Freiheitsstrafe zwischen 12 und 16 Jahren gefordert.

Das Verschulden des 35-jährigen ehemaligen Spitzensportlers sei nicht grösser als jenes des 27-jährigen Angeklagten, hielt Buchmann fest. Der Verteidiger richtete schwere Vorwürfe an den psychiatrischen Gutachter Lutz-Peter Hiersemenzel.

Der Gutachter sei in hohem Mass unprofessionell vorgegangen. Buchmann stellte erneut den Antrag, sechs Zeugen einzuvernehmen und ein Gutachten über die Auswirkungen von Drogen und Dopingsubstanzen auf die Gewaltbereitschaft zu erstellen.

Beim so genannten Schenkkreis-Mord wurde eine dreiköpfige Familie getötet. Ein 60-jähriger Mann wurde erschossen, seine 55-jährige Ehefrau sowie die 35-jährige Tochter wurden erstickt. Der 27-jährige Angeklagte hat den Mord an der Tochter gestanden.

Der 35-jährige Angeklagte ist geständig, das Ehepaar umgebracht zu haben. Der Staatsanwalt hielt sein Plädoyer bereits am vergangenen Mittwoch. Er forderte für alle drei Angeklagten eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. (sda)

7.5.2012 / 16:58 / sda
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