Politik

Bernard Rappaz muss sich für weitere Delikte verantworten

Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz (Archiv).
Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz (Archiv).
Auf Hanfbauer Bernard Rappaz kommt neues Ungemach zu: Die Walliser Staatsanwaltschaft hat eine neue Anklageschrift ans Kreisgericht Martigny überwiesen. Diese bezieht sich auf Delikte von 2002 bis 2006. Seine aktuelle Strafe verbüsst Rappaz für frühere Taten.

Sitten. – Rappaz wird sich für eine ganze Palette von Delikten vor Gericht verantworten müssen, wie aus einem Communiqué der Walliser Staatsanwaltschaft vom Freitag hervorgeht.

Rappaz werden Urkundenfälschung, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, Bruch amtlicher Beschlagnahme, Geldwäscherei, schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, grobe Verletzung von Verkehrsregeln sowie Widerhandlungen gegen die AHV-,IV-, Erwerbsersatz- und Unfallversicherungsgesetzgebung vorgeworfen.

Die Anklagepunkte betreffen den Zeitraum zwischen 2002 und 2006. Diese wurden im Urteil aus dem Jahr 2008 nicht beurteilt. Die aktuelle, knapp sechsjährige Haftstrafe, die Rappaz zurzeit in Form von Hausarrest verbüsst, betrifft Delikte aus den Jahren 1997 bis 2001.

Rappaz: Walliser Justiz ist «verbissen»

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sprach Rappaz am Freitag von einer «Verbissenheit» der Walliser Justiz. «Dieses Manöver erlaubt es, mich noch mehr zu verteufeln.» Beim ersten Prozess seien die Fakten bereits bekannt gewesen und hätten «ins gleiche Paket gelegt» werden können, denn es handle sich um ähnliche Delikte.

Sein Anwalt Aba Neeman sagte auf Anfrage, er werde beantragen, dass eine allfällige Zusatzstrafe «gleich null» sei. Diese zweite Affäre sei kleiner als die erste. Es sei «schwer vorstellbar», dass für 10 oder 20 Prozent mehr Hanf «eine Strafe erhöht wird, die bereits exzessiv für Bernard Rappaz ist». Ein neuer Prozess könnte im Herbst stattfinden. (sda)

30.7.2010 / 12:56 / sda
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