Politik

Bundesgericht muss entscheiden

Das Bundesgericht muss entscheiden, ob auf der Insel Ufnau ein Restaurant gebaut werden darf. Die Schweizerische Aktionsgemeinschaft zum Schutz der Flüsse und Seen (Aqua Viva) zieht einen Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts weiter.

Pfäffikon. – Die Insel Ufnau liege im Perimeter von drei Bundes-
inventaren und gehöre zu den am besten geschützten Landschaften der Schweiz, begründet Aqua Viva in einer Mitteilung vom Freitag den Weiterzug.
Die Umweltschützer waren von Beginn weg dagegen gewesen, dass in der Moorlandschaft der Zürichsee-Insel ein Ausflugsrestaurant nach den Plänen des bekannten
Architekten Peter Zumthor gebaut wird. Zuständig für die Insel ist das Kloster Einsiedeln.
Die Standortgemeinde Freienbach, der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht stützten aber das Projekt. Die Bewirtung von Gästen auf der Insel gehöre zu deren Tradition und stehe im Einklang mit der Moorschutzgesetzgebung.
Aqua Viva sieht dies anders. Die Abbruchbewilligung für den Anbau des Hauses zu den zwei Raben und die Baubewilligung für das Restaurant seien nicht bundesrechtskonform. Die Baubewilligung verstosse sogar gegen die Bundesverfassung. (sda)

31.5.2011 / 11:43 / marchanzeiger.ch
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