Stimmbevölkerung verwirft die Verrechnungssteuerreform knapp
Unternehmen müssen auf Zinserträge auch künftig eine Verrechnungssteuer bezahlen. Die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen bleibt. Die Stimmenden haben am Sonntag erneut eine Steuerreform verworfen. Das zeigen die Analysen ...
Unternehmen müssen auf Zinserträge auch künftig eine Verrechnungssteuer bezahlen. Die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen bleibt. Die Stimmenden haben am Sonntag erneut eine Steuerreform verworfen. Das zeigen die Analysen ...
Unternehmen müssen auf Zinserträge auch künftig eine Verrechnungssteuer bezahlen. Die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen bleibt. Die Stimmenden haben am Sonntag erneut eine Steuerreform verworfen. Das zeigen die Analysen von gfs.bern im Auftrag der SRG.
Die zweite Hochrechnung geht von einem Nein-Stimmen-Anteil von 51 Prozent aus. Trotz des Fehlerbereichs von plus/minus zwei Prozentpunkten gehen Politologen von einer Ablehnung aus. «Die Modelle sind konzis», sagte Co-Forschungsleiter Lukas Golder um 13 Uhr im Schweizer Fernsehen SRF.
Klar sei, dass die Ablehnung zur Vorlage in der Romandie deutlich höher sei als in der Deutschschweiz. In Zürich gehen die Hochrechnungen von einem knappen Ja aus, in Genf von einer deutlichen Ablehnung.
Gemäss den Erhebungen vor dem Abstimmungssonntag hatte sich ein knapper Entscheid abgezeichnet. Der Anteil der Unentschlossenen sei noch immer sehr hoch, hiess es bei «20 Minuten»/Tamedia vor zwei Wochen. Die Schlussmobilisierung dürfte entscheiden, bilanzierte die SRG-Umfrage.
Status quo gefestigt
Gegen die vom Parlament beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer hatte die SP das Referendum ergriffen. Mit der Unterstützung von Grünen, Gewerkschaften und EVP brachte sie die Vorlage nun zu Fall.
Das Ziel der Reform war es, den Schweizer Fremdkapitalmarkt zu stärken. Bundesrat und Parlament wollten ab 2023 neu herausgegebene Obligationen von der Verrechnungssteuer befreien. Zudem sollten Anteile von ausländischen Geldmarktfonds von der Stempelabgabe befreit werden. Geld, das viele Firmen heute im Ausland emittieren, sollte in die Schweiz fliessen.
Mit dem Nein bleibt alles beim Alten. Das heisst: Inländische Zinsen auf Obligationen unterliegen weiterhin einer Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Die Steuer bezweckt in erster Linie die Eindämmung der Steuerhinterziehung. Die privaten Anlegerinnen und Anleger sind zumeist zu einer vollständigen oder teilweisen Rückerstattung der Verrechnungssteuer berechtigt.
Kein Nutzen für die Allgemeinheit
Die Gegner der Steuervorlage schafften es offenbar – und nicht zum ersten Mal – auch Teile der bürgerlichen Bevölkerung zu überzeugen. Die Kampagne erinnerte teilweise an den Abstimmungskampf zur Teilabschaffung der Stempelsteuer im Februar dieses Jahres. Damals hatten sich fast 63 Prozent der Stimmenden gegen die Steuerreform gestellt. Jetzt scheitert erneut eine Steuervorlage.
Die Bürgerinnen und Bürger hätten nichts von der Teilabschaffung der Verrechnungssteuer, machte das Referendumskomitee geltend. Es warnte vor Steuerausfällen. Altersvorsorge, Klimawandel und der Verlust an Biodiversität seien grosse finanzpolitische Herausforderungen. Da bleibe es ein Rätsel, weshalb nun jene Steuerprivilegien erhalten sollten, die sie am wenigsten nötig hätten.
Die Abschaffung der Verrechnungssteuer sei zudem ein «Freipass zur Steuerkriminalität» auf Kosten der Allgemeinheit, so die Gegner. Es gebe keinen Grund für die Reform.
Millionenausfälle befürchtet
Treiber der Vorlage waren die Wirtschaftsverbände – allen voran die Bankiervereinigung und der Dachverband Economiesuisse. SVP, FDP, Mitte und GLP unterstützten die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer.
Die Befürworter konnten letztlich nicht überzeugend darlegen, dass die Reform die Wirtschaft langfristig stärken sollte. Auf der anderen Seite konnten sie die erwarteten substanziellen Mindereinnahmen nicht negieren. Die Verwaltung gab an, dass die Teilabschaffung der Steuer kurzfristig zu einer Einbusse von einer Milliarde Franken und danach, langfristig, von jährlich rund 215 bis 275 Millionen Franken führen würde.
Die Befürworter der Reform befürchten nun, dass noch mehr Gelder ins Ausland abwandern. Die geltenden Regeln hätten Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz.
Die Krux mit den Steuervorlagen
Das Nein zeigt, dass es der Wirtschaft schwerfällt, bei steuerpolitischen Vorlagen die Mehrheit der Bevölkerung zu überzeugen. Oft geht es um technische und komplexe Vorlagen, was meist den den Gegnern in die Hände spielt.
In jüngerer Vergangenheit war neben der Stempelsteuer auch die Unternehmenssteuerreform III an der Urne gescheitert. Die Linke schaffte es auch damals, das fehlende Vertrauen der Bevölkerung in Grosskonzerne auszunutzen, wie Abstimmungsanalysen zeigten.
Im nächsten Jahr wird sich das Volk mit der OECD-Mindeststeuer wieder zu einer Steuervorlage äussern. «Mental ist die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer ein Signal an die Wirtschaft, dass die Schweiz gute Rahmenbedingungen schafft», hatte Finanzminister Ueli Maurer im Abstimmungskampf zur Verrechnungssteuer gesagt. Dieses Signal ist nun ausgeblieben.
Der Beitrag Stimmbevölkerung verwirft die Verrechnungssteuerreform knapp erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.