US-Gericht: Bidens Teil-Erlass von Studienkrediten unrechtmässig
Der juristische Streit um den Plan von US-Präsident Joe Biden, einen Teil der Studienkredite zu erlassen, geht in eine neue Runde. Ein Bezirksgericht im Bundesstaat Texas erklärte das Programm für unrechtmässig. Das ...
Der juristische Streit um den Plan von US-Präsident Joe Biden, einen Teil der Studienkredite zu erlassen, geht in eine neue Runde. Ein Bezirksgericht im Bundesstaat Texas erklärte das Programm für unrechtmässig. Das ...
Der juristische Streit um den Plan von US-Präsident Joe Biden, einen Teil der Studienkredite zu erlassen, geht in eine neue Runde. Ein Bezirksgericht im Bundesstaat Texas erklärte das Programm für unrechtmässig. Das Justizministerium legte in der Nacht zum Freitag umgehend Berufung gegen das Urteil ein.
Bidens Plan war zuvor bereits von einem Berufungsgericht vorläufig ausgesetzt worden. Das Vorhaben dürfe erst weiter vorangetrieben werden, wenn das Gericht über die Forderung mehrerer Bundesstaaten nach einer einstweiligen Verfügung dagegen entschieden hat, beschloss es im Oktober.
Die Regierung will in Teilen auf die Rückzahlung von Studienkrediten verzichten. Absolventinnen und Absolventen mit einem Jahresgehalt unter 125 000 Dollar (knapp 125 400 Euro) sollen 10 000 Dollar erlassen bekommen. Bei solchen aus einkommensschwachen Familien, die ihren Kredit aus einem speziellen Förderprogramm erhalten haben, beträgt der Erlass sogar 20 000 Dollar. Nach Angaben der Regierung könnten 20 Millionen Menschen mit Hochschulausbildung durch die Regelung schuldenfrei werden – unabhängig davon, ob sie ihr Studium abgeschlossen haben oder nicht.
Viele Amerikaner nehmen wegen des teuren Studiums und der hohen Lebenshaltungskosten in den USA einen Kredit auf und starten hoch verschuldet ins Berufsleben. Mit dem teilweisen Schuldenerlass setzt Biden ein Wahlversprechen um. Republikaner kritisierten den Plan als «Studienkredit-Sozialismus».
Der Beitrag US-Gericht: Bidens Teil-Erlass von Studienkrediten unrechtmässig erschien zuerst auf Hoefner Volksblatt und Marchanzeiger.