Keine Verbrechen von Barbershops festgestellt

In Barbershops werden den Kunden meist trendige Frisuren verpasst.

Eine Interpellation von Kantonsrat Roland Lutz von letztem September ist vom Regierungsrat beantwortet worden. Lutz fragte, ob der Regierungsrat Kenntnis habe von Geldwäschegeschäften im Kanton Schwyz und ob verdächtige Betriebe kontrolliert würden. Es lägen weder konkrete Hinweise aus der Bevölkerung noch spezifische Erkenntnisse der Polizei vor, heisst es in der Antwort. Gewisse Defizite in der Kontrolle bestünden jedoch. Nötig sei eine Verbundsarbeit von Polizei, Amt für Migration und weiteren.

Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Freitag, 17. März, zu lesen

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