Michael Stähli
Ausserschwyz
July 7, 2023
Vier Fragen an …

Michael Stähli

Bildungsdirektor

und Präsident des Erziehungsrats ldungsdirektor nd ziehungsrats

1 Erst schien es, der Erziehungsrat könne oder wolle nicht zeitnah für Entlastung sorgen. Wie sind die jetzt beschlossenen Entscheide zu werten? Die jetzigen Beschlüsse des Erziehungsrats sind Vollzugserlasse der vom Kantonsrat im November 2022 gutgeheissenen Teilrevision des Volksschulgesetzes. In der Folge bewirken diese eine weitere Stärkung und gezielte Weiterentwicklung unserer Volksschulen sowie die Aufwertung der Sekundarstufe I.

2 Wie überrascht wurde der Erziehungsrat in den vergangenen Monaten von den doch deutlichen und direkten Forderungen seitens der Schulleiter, des Lehrerverbands und von Politikern?

Mit dem Alleinstellungsmerkmal des einheitlichen Anstellungsbeginns jeweils per August ist der Lehrberuf alljährlich im zweiten Quartal im besonderen Fokus der Medien. So sind auch die Forderungen nachvollziehbar und angesichts des generellen Mangels an Arbeitskräften im Bildungsbereich und in vielen anderen Berufsfeldern ebenso verständlich.

3 Werden der Lehrerverband und die Schulleiter mit den Beschlüssen Ihrer Einschätzung nach zufriedengestellt? Wich-tig ist, dass mit diesen Beschlüssen unsere Volksschulen gestärkt und gezielt weiterentwickelt werden können sowie die Aufwertung der Sekundarstufe I erfolgen kann. Dies müsste auch dem Willen der beiden Verbände entsprechen. Zu betonen ist aber auch das vom Erziehungsrat ausgelöste und mit Blick auf das kommende Schuljahr durch die PHSZ angebotene «Starter Kit»-Kursangebot. Dieses wurde bereitgestellt, um Schulträger, Schulleitende sowie Mentorinnen und Mentoren in ihren Einführungsaufgaben zu entlasten und Unterrichtenden ohne Lehrdiplom einen einheitlichen und zielgerichteten Einblick in ihren zukünftigen Aufgabenbereich zu vermitteln. Weiter soll bei Unterrichtenden ohne Lehrdiplom das Interesse geweckt werden, sich für eine Ausbildung zur Lehrperson zu entscheiden.

4 Wie viele Finanzmittel hat der Regierungsrat total für die zusätzlichen Massnahmen und Ressourcen freigegeben? Die mutmasslichen Kostenfolgen für Kanton und Gemeinden basieren auf den approximativen Berechnungen aufgrund der von den Schulen gemeldeten Kennzahlen wie Schulleitungspensen, Ressourcierung pro Klasse etc. und berücksichtigen sowohl die aktuelle als auch die beabsichtigte Kostenbeteiligung des Kantons. Der Totalbetrag für die stärkere Ressourcierung bewegt sich zwischen 1,5 bis 4,7 Mio. Franken. Auch wenn sich hieraus für die Kantonsbeteiligung eine grosse Bandbreite von 0,3 bis 2,35 Mio. Fr. ergibt, so ist die konkrete Kostenfolge für den Kanton einerseits abhängig von der effektiven Ausschöpfung der Ressourcierung seitens der Schulen und andrerseits vom tatsächlichen Kostenteiler. ( mri)