Ausserschwyz
Recht und Praxis
Schenkungsverbot bei
Am 1. Januar 2023 trat das revidierte Erbrecht in Kraft. Eine der wesentlichen Änderungen ist das faktische «Schenkungsverbot» bei Vorliegen eines Erbvertrages. Der Gesetzgeber möchte mit dieser Neuerung verhindern, dass die im Erbvertrag versprochene Erbschaft verkleinert wird. Nachfolgend wird aufgezeigt, was im Zusammenhang mit dieser Gesetzesänderung bedacht werden sollte. Durch die Geset...
