Französisches Gericht kassiert Urteil im UBS-Steuerprozess
Der Streuerstreit der UBS in Frankreich wird sich weiter hinziehen. Vor dem obersten Gericht hat die Grossbank mit ihrer Beschwerde einen Erfolg erzielt. Jetzt wird das Verfahren neu aufgerollt - mit ungewissem Ausgang.
Der Kassationshof in Paris hat am Mittwoch das Urteil der Vorinstanz teilweise kassiert, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des obersten Gerichts in Frankreich hervorgeht, das der Nachrichtenagentur AWP vorliegt. Die Revision betreffe alle Bestimmungen über die Strafen und über die zivilrechtlichen Interessen. Am Grundsatzurteil hielt der Kassationshof allerdings fest.
Im Dezember 2021 hatte das französische Berufungsgericht die UBS auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen, zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche französische Steuerzahler geworben zu haben. Sie habe die Kunden dazu bewegen wollen, nicht deklarierte Konten in der Schweiz zu eröffnen, hiess es im Urteil.
«Gegen französisches Recht verstossen»
Das Gericht verdonnerte die UBS damals zu einer Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro. Darin enthalten ist eine Busse in der Höhe von 3,75 Millionen, die Einziehung von 1 Milliarde Euro und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen.
Mit Blick auf die Strafen heisst es im Urteil vom Mittwoch, diese würden kassiert, damit die Lage der UBS einer Gesamtbewertung unterzogen werden könne. Mit Blick auf die Schadensersatzforderung heisst es, die Vorinstanz habe die Höhe nicht ausreichend begründet.
Am Grundsatzurteil der Vorinstanz hielt das Kassationsgericht allerdings fest: Die UBS habe über keine Geschäftsbewilligungen in der EU im Allgemeinen und in Frankreich im Besonderen verfügt. Deshalb habe die Grossbank mit ihrer Tätigkeit gegen das französische Recht verstossen.
Hängepartie geht weiter
Mit dem Entscheid des obersten Gerichtshof in Frankreich, das Urteil an die Vorinstanz zurückzusenden, geht die Hängepartie in dem bereits rund zehn Jahre andauernden Rechtsstreit weiter. Seit 2013 laufen die Untersuchungen der französischen Behörden.
Im Februar 2019 wurde die UBS erstmals vom Pariser Strafgericht wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche zu einer happigen Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt. Vor dem «Cour d’appel» in Paris fiel die Busse dann 2021 deutlich tiefer aus. Aber auch gegen dieses Urteil legte die UBS eben wieder Berufung ein.
Ende September war es bereits zu einer Anhörung vor dem Kassationsgerichtshof gekommen. Das oberste Gericht beurteilt Fälle allerdings nicht grundsätzlich neu, sondern nur, ob es etwa formelle Fehler gegeben hat. Hätte der Kassationshof die Beschwerde der UBS am (heutigen) Mittwoch abgewiesen, dann hätte die Bank auch die letzte Instanz in Frankreich verloren. Nun kommt es aber einem neuen Verfahren.
Karten werden neu gemischt
In einem neuen Verfahren werden die Karten theoretisch wieder ganz neu gemischt. Das Berufungsgericht hat keine Verpflichtung, in der zweiten Runde ein milderes Urteil zu sprechen. Aber gemäss der Erfahrung von Experten ist dies oft der Fall.
Der Entscheid heute bedeutet aber auch, dass diese Rechtsangelegenheit nochmals deutlich länger in der Schwebe bleiben wird. Manche Marktanalysten hatten bereits nach dem Urteil im Dezember 2021 die Meinung vertreten, dass es besser gewesen wäre, das Urteil zu akzeptieren und den Fall ad acta zu legen.
Hätte die UBS das Urteil akzeptiert, hätte sie allerdings auch den Schuldspruch akzeptiert. Damit hätte das Institut eingestanden, Kriminellen bei Geldwäscherei geholfen zu haben, was auch Risiken für die weiteren weltweiten Geschäfte birgt. Die Bank bestreitet jegliches strafrechtliche Fehlverhalten.
Ausserordentlicher Fall
Anwalt Patrice Spinosi, der die UBS in Frankreich verteidigt, hatte den Fall an der Anhörung im September als ausserordentlich bezeichnet: Denn es sei das erste Mal in Europa, dass eine Schweizer Bank verurteilt werde, weil sie Kundengelder «im Einklang mit dem Bankgeheimnis» verwaltet habe.
Zurückgestellt hat die UBS 1,1 Milliarden Euro. Es droht also ein hoher zusätzlicher Verlust, sollte das Berufungsgericht auch im Revisionsprozess zu einem schärferen Urteil kommen.
Von den anderen offenen grösseren Rechtsstreitigkeiten hatte die UBS in jüngster Zeit drei (RMBS, Archegos, Mosambik) – letztere zwei von der CS geerbt – zu einem Ende gebracht.