Aufgepasst! Nicht nur wer falsch parkt, tut Unrechtes. Auch wer unzensierte Bilder fremder Personendaten ins Netz stellt, kann belangt werden. Bildschirmfoto
Ausserschwyz
16. November 2023
Online gepostetes Bild hat Konsequenzen – aber für wen?
Seit rund zwei Wochen wird in den sozialen Medien ein Falschparker an den Pranger gestellt. Doch ist das überhaupt erlaubt oder können Verfasser solcher Beiträge belangt werden?
Ein Automobilist stellt seinen silbernen Audi auf dem Parkplatz des Spitals Lachen ab. Das wäre an sich nichts Spezielles, täte er es auf einem offiziellen Parkfeld. Tut er aber nicht. Stattdessen parkt er zwischen zwei Feldern – ausgerechnet dort, wo der Gehweg hindurch führt – und touchiert mit seinem Hinterrad auch noch die Linie des Behindertenparkplatzes. Zweifelsfrei hat hier der Fahr...
