Region
8. Januar 2024

Gericht untersagt Wolfsabschüsse bis zum Urteil

Die Kantone Graubünden und Wallis wollen ihre Wolfsrudel dezimieren und haben präventive Abschüsse angeordnet. Dagegen haben drei Naturschutzorganisationen Beschwerde eingelegt. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht über die Abschüsse entscheiden.

Solange das Bundesverwaltungsgericht nicht über die Beschwerden von drei Naturschutzorganisationen gegen die Dezimierung von Wolfsrudeln entschieden hat, dürfen keine Tiere mehr abgeschossen werden. Es hat die Gesuche um Aufhebung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen. Die Kantone Graubünden und Wallis ordneten im November 2023 den präventiven Abschuss von Wölfen an. Zuvor hatten sie vom Bund...