Strafgericht: Der Polizist habe zulässig und verhältnissmässig gehandelt. Bild Archiv
Ausserschwyz
Gericht spricht Schwyzer Polizist frei
Schüsse auf Wohnungsbewohner in Lachen waren laut Strafgericht eine Verkettung unglücklicher Umstände, für die niemand Schuld trägt.
Der heute 32-jährige Schwyzer Polizist, der in der Nacht auf den 3. November 2021 um 23.17 Uhr auf den Bewohner einer Dachwohnung an der Zeughausstrasse in Lachen vier Schüsse abfeuerte und diesen mit einem Steckschuss im Bauch verletzt hatte, ist vom Schwyzer Strafgericht vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung freigesprochen worden. Die Verfahrenskosten von rund 50 000 Franken muss d...
