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So wurde sechs Bauern ihre Gülle zum Verhängnis
Verschiedene Bauern aus der Region erhielten jüngst Post vom Untersuchungsamt Uznach. Die Gründe dafür sind unterschiedlich – es stehen aber alle im Zusammenhang mit Gülle.
Wenn die Temperatur während sieben Tagen am Stück fünf Grad Celsius oder weniger beträgt, gilt eine sogenannte Vegetationsruhe. Bauern dürfen dann keine Gülle ausbringen. So will es das Bundesgesetz über den Umweltschutz. Denn die Pflanzen sind aufgrund der winterlichen Temperaturen nicht in der Lage, den mit der Gülle ausgetragenen Stickstoff aufzunehmen. 30 Kubikmeter Gülle verteilt Tro...
