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Obergericht AG: Strategiewechel mit neuem Verteidiger
Als Zeichnen von Einsicht und Reue widersetze sich sein Mandant den Zivilforderungen der Opferhinterbliebenen nicht mehr, sagte der Verteidiger. Der 56-jährige Schweizer kann sich nicht mehr an die Tat erinnern. Auch von die Nacht vor der Tat hat er nur wenig Erinnerungen.
In der erstinstanzlichen Verhandlung vom April 2023 am Bezirksgericht Baden hatte der damalige Verteidiger auf Notwehr und damit Freispruch plädiert. Das Gericht hatte den Mann zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Staatsanwalt, der 17 Jahre gefordert hatte, akzeptierte das Urteil.
Die Verteidigung zog es ans Obergericht. Damit kommt in der zweiten Instanz das so genannte Verschlechterungsverbot zum Tragen: Das Strafmass darf nicht härter ausfallen.
