Ausserschwyz, no bild
8. November 2024

Ab 60 Dezibel ist es Lärm

Glockengeläute sei nicht in jedem Fall Lärm, urteilte das Verwaltungsgericht Zürich 2010 und wies eine Klage ab. Erst ab einer Lautstärke von 60 Dezibel sei eine Lärmklage berechtigt. Die aktuellen Belastungsgrenzwerte für Lärm sind im Umweltschutzgesetz (USG) festgelegt und betragen für Wohngebiete 60 dB am Tag und 50 dB in der Nacht. Ein normales Gespräch zwischen Erwachsenen ist etwa 5...