Zürcher Polizisten weisen vor Gericht Gewaltvorwürfe zurück
Die Polizisten, die sich am Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht wegen Amtsmissbrauchs verantworten mussten, haben sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Sie bestritten, bei einer Personenkontrolle 2021 übermässige Gewalt angewendet zu haben.
Die Verteidigung plädierte für Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte für die Polizistin eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 130 Franken, für die vier Polizisten zu 170 Franken. Für die Strafen soll eine Probezeit von zwei Jahren gelten.
Die Vorwürfe gehen auf eine Personenkontrolle im August 2021 in Zürich zurück. Als einer der beschuldigten Polizisten den Jugendlichen aufforderte, sich auszuweisen, musste dieser laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft über die hohe Stimme des Polizeibeamten lachen.
«Ausser sich vor Wut und in Missbrauch seiner Amtsgewalt» habe der Polizist den Mann ruckartig nach vorne gezogen und versucht, sein Knie in die Magengegend des Mannes zu rammen, heisst es weiter.
Geschädigter soll sich verweigert haben
Später, auf dem Polizeiposten, sollen die drei weiteren angeklagten Polizisten bei einer angeordneten zwangsweisen Überprüfung und einer Leibesvisitation laut Anklageschrift «übermässig gewalttätig» vorgegangen sein. Zudem soll ein Polizist gesagt haben, er solle doch nach Afrika zurück, wo er hingehöre.
Die Verteidiger betonten, dass der junge Mann erhebliche Gegenwehr leistete, sich äusserst aggressiv verhielt und sich partout nicht habe untersuchen lassen wollen. Sie wiesen sämtliche Vorwürfe zurück.
Dieser war selber an der Verhandlung nicht anwesend. Er könne noch schriftlich Stellung nehmen, sagte der Bezirksrichter. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet.