Parlament einigt sich bei der indirekten Presseförderung
National- und Ständerat haben ihre Differenzen bei der indirekten Presseförderung beigelegt. Der Nationalrat schwenkte am Dienstag bei drei umstrittenen Punkten auf die Linie der kleinen Kammer ein.
Im revidierten Postgesetz wird nun stehen, dass die Tageszustellung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse sieben Jahre lang um 10 Millionen Franken pro Jahr stärker ausfällt als bisher.
Neu wird die Frühzustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen an Werktagen subventioniert. Dies mit 25 Millionen Franken pro Jahr. Die Ermässigungen für die Zustellung von Erzeugnissen der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse werden nicht abgeschafft.
Noch muss die von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KFV-N) ausgearbeitete Vorlage in den beiden eidgenössischen Räten die Gesamtabstimmungen am Ende der Frühjahrssession überstehen.