Jörg Lutz will «Depot» von 485 000 Fr. nicht zurückzahlen
Stefan Grüter
Der Altendörfler Steuerexperte Jörg Lutz ist in den vergangenen Jahren verschiedentlich in die Schlagzeilen geraten – unter anderem als «starker Mann» bei der Montessori Schule March AG, die vor einem Jahr den Betrieb einstellen musste, und als ebenfalls «starker Mann» bei der Glarner Regionalzeitung «Fridolin», zu der auch die «Obersee Nachrichten» gehören. Dort wurde er vom Kantonsgericht Glarus seiner Funktionen enthoben (wir berichteten).
Nur 25 000 Franken
Nun stand Lutz vor den Schranken des Bezirksgerichts March. Er hatte eine Aberkennungsklage gegen den Gläubiger H. (Name der Redaktion bekannt) eingereicht. Gestern kam es nun zur Hauptverhandlung. H. hatte im Zeitraum von 2010 bis 2022 dem Altendörfler Steuerexperten beziehungsweise seiner Normico Holding AG Darlehen von insgesamt 4,1 Mio. Fr. gegeben. Im September 2022 sollte es zu einer «Lösung» kommen. Lutz stellte H. in Aussicht, eine Finanzierung mit einer englischen Firma zustandezubringen, um die Schulden bei H. zurückzuzahlen. Als Kapitalnachweis für die Kreditversicherung müsse er allerdings 510 000 Fr. aufbringen, er verfüge aber derzeit lediglich über 25 000 Franken, sei «liquiditätsmässig überfordert». H. griff erneut ins Portemonnaie und überwies 485 000 Franken. Dieses Geld hätte umgehend zurückbezahlt werden sollen, nachdem die Finanzierung mit der englischen Bank unter Dach und Fach gebracht worden wäre. Für die Rückzahlung der gesamten Schuld waren Tranchen von 2,6 Mio. Fr. und 1,5 Mio. Fr. vorgesehen.
Japaner statt Engländer
Der Deal mit der englischen Firma kam nicht zustande. Es wurde nicht mehr weiter mit dem englischen Bankinstitut verhandelt, stattdessen trat Lutz mit einem japanischen Investor in Verhandlung. Noch im Oktober 2022 stellte Lutz seinem Gläubiger H. in Aussicht, die Rückzahlung bis Ende 2022 abzuwickeln, weil mit einer Versicherung eine Lösung habe gefunden werden können. «Der Name der Versicherung nannte Lutz aber nicht», wie H.s Rechtsvertreter anmerkte.
H. hat seine 485 000 Fr. bis heute nicht zurückerhalten, geschweige denn die anderen Darlehen im Betrag von 4,1 Mio. Franken, obwohl Lutz in Mail-Kontakten mit H. die Rückzahlung insbesondere des Depots versprach. Dazu gab es auch eine «Vereinbarung/Bestätigung» aus dem September 2022.
In Bitcoins investiert
Gleichentags, als die 485 000 Fr. bei der vereinbarten Bank eingetroffen sind, habe Lutz dieses Geld in Bitcoins investiert. In der Zwischenzeit sei diese Summe dank der Wertsteigerung der Bitcoins auf über 2 Mio. Fr. angewachsen, wodurch doch die Rückzahlung der 485 000 Fr. möglich wäre, so H.s Rechtsvertreter.
«Dankbar» gezeigt
H. erschien im Gegensatz zu Jörg Lutz nicht selbst vor Gericht. Er sei schwer erkrankt, nicht zuletzt wegen des «verwerflichen Verhaltens von Lutz», wie sein Rechtsvertreter vor Schranken ausführte. H. habe das familiäre Umfeld von Jörg Lutz gekannt und geschätzt und ihm deswegen vertraut. «Im Laufe der Jahre hat er seinen Irrtum erkannt», so der Anwalt. Lutz’ Rechtsvertreter führte hingegen aus, dass Lutz der Steuerexperte von H. gewesen sei, ihm entsprechend geholfen habe, sodass sich H. «dankbar» gezeigt habe.
H.s Anwalt sprach immer wieder von «unwahren» und «vagen» Behauptungen seitens Lutz. Er forderte deshalb die Abweisung der Aberkennungsklage. Lutz’ Rechtsvertreter hingegen bezweifelte die Rückzahlungspflicht der 485 000 Franken, denn in der «Vereinbarung/Bestätigung» aus dem September 2022 stehe nichts von Rückzahlung. Es habe sich auch nicht um ein «Darlehen» gehandelt, sondern um einen «Vorschuss», eine «Unterstützung».
Das Urteil des Bezirksgerichts March wird den Parteien schriftlich zugestellt.