Viereinhalb Jahre Gefängnis nach Auto-Attacke auf Nebenbuhler
Ein im Unterwallis wohnhafter Mann muss viereinhalb Jahre in Gefängnis. Er hatte den neuen Freund seiner Ex-Partnerin absichtlich mit dem Auto angefahren. Das Walliser Kantonsgericht hat die unbedingte Freiheitsstrafe gegen den Angeklagten bestätigt.
Die Richter sprachen ihn der versuchten Tötung schuldig, wie das Gericht in Sitten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mitteilte. Bereits in erster Instanz hatte das Bezirksgericht in Siders den 27-jährigen Spanier Mann zu 54 Monaten unbedingter Haft sowie zu einem fünfjährigen Landesverweis verurteilt.
Die Tat ereignete sich am 8. August 2024. An diesem Tag kam es zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer wegen einer Frau zu einer Auseinandersetzung. Es handelte sich um die frühere Freundin des Angeklagten, die inzwischen mit dem anderen Mann liiert war. Der Angeklagte war auf Wunsch seiner Ex-Partnerin zu den beiden gestossen, um die Beziehungsprobleme zu klären.
Der Streit blieb zunächst verbal, eskalierte dann jedoch zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern. Zu einem bestimmten Zeitpunkt, nachdem er mehrfach geschlagen worden war, stieg der Beschuldigte wieder in sein Auto. Er beschleunigte das Fahrzeug und erfasste den Nebenbuhler, der sich in einer Entfernung von vier bis zehn Metern befand.
Das Opfer prallte zunächst auf die Motorhaube und anschliessend gegen die Windschutzscheibe, bevor es an den Strassenrand geschleudert wurde. Der Beschuldigte verliess daraufhin den Tatort, ohne den Gesundheitszustand des Angefahrenen zu kennen.
«Keine Tötungsabsicht»
«Ich habe nie daran gedacht, ihn zu töten», beteuerte der Angeklagte während des Prozesses. «Ich wollte fliehen, um diese Misshandlung zu beenden. Das Opfer hat sowohl mich als auch meine Ex-Partnerin mit Faustschlägen attackiert. Als ich beschleunigte, befand ich mich in einem Zustand der Angst. Ich habe ihn nur leicht berührt. Ich sah, dass er wieder aufstand und dass Zeugen anwesend waren, um ihm zu helfen.»
Das Opfer erlitt eine Verstauchung des linken Knies, einer Wunde am linken Ellbogen und ein Schädel-Hirn-Trauma. Laut einem Untersuchungsbericht bestand zu keinem Zeitpunkt Lebensgefahr.
