Ausserschwyz
24. Dezember 2025
Schutzfrist für Patientendaten soll deutlich verlängert werden
Das kantonale Archivgesetz scheint auf den ersten Blick «Juristenfutter» zu sein. Nun soll es teilrevidiert werden, dabei sind auch ganz persönliche Anliegen betroffen. Archivgut unterliege gemäss §15Abs.1 des Archivgesetzes vom 18. November 2015 (ArchG, SRSZ 140.,610) grundsätzlich einer Schutzfrist von 35 Jahren, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei des Kantons Schwyz. Mas...
