Ausserschwyz
26. Februar 2026
Dritte Wohneinheit in der W2 zulässig
Die von den Stimmberechtigten am 28. September 2025 angenommene Änderung von Artikel 19 Absatz 3 des Planungs- und Baureglements (PBR) ist nach Genehmigung durch den Regierungsrat vom 27. Januar 2026 und unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist per gestern Mittwoch rechtskräftig und dadurch rückwirkend per 27. Januar 2026 in Kraft getreten.
In der Wohnzone 2 (W2) sind neu maximal drei Wohneinhei...
