Nationalrat berät über Bundeshilfe für Opfer von Crans-Montana
Der Nationalrat berät am Montag über Hilfen des Bundes für Angehörige der beim Brand in Crans-Montana VS Verstorbenen und für im Spital behandelte Verletzte. Der Bundesrat möchte unter anderem einen Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken pro Person auszahlen.
In der vergangenen Woche hatte der Ständerat das dringliche Bundesgesetz beraten. Er stimmte der von seiner Rechtskommission abgeänderten Version zu. Ob der Solidaritätsbeitrag allen stationär Behandelten oder – im Härtefall – auch einigen der dreissig ambulant im Spital behandelten Personen zugutekommen soll, blieb allerdings offen. Gesetz und Finanzierungsbeschluss widersprechen sich in diesem Punkt.
Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) beantragte nun im Vorfeld der Debatte in der grossen Kammer, den Kreis der anspruchsberechtigten Opfer auf Härtefälle zu erweitern.
Keine Differenz zwischen Nationalratskommission und Ständerat gibt es derweil bei der Klärung der Modalitäten für einen Runden Tisch und bei der Frage einer allfälligen finanziellen Beteiligung des Bundes an Vergleichslösungen. Diese Punkte sollen in einen separaten Entwurf fliessen, über den erst später entschieden werden soll.
Eine Minderheit der RK-N beantragt ihrem Rat zudem, auch die Frage des Solidaritätsbeitrags in diesem Rahmen zu regeln. Eine weitere Minderheit der Nationalratskommission will sowohl die Ausrichtung als auch die Höhe des Solidaritätsbeitrags an das «Vorliegen einer materiellen Bedürftigkeit» der Opfer knüpfen.
