Parlament sagt Ja zu Soforthilfe für Opfer von Crans-Montana
Politik
9. März 2026

Parlament sagt Ja zu Soforthilfe für Opfer von Crans-Montana

Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat für einen Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken pro Person an die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana und deren Angehörige ausgesprochen. Die grosse Kammer präzisierte aber den Kreis der Anspruchsberechtigten.

Mit 124 gegen 66 Stimmen bei zwei Enthaltungen stimmte der Nationalrat am Montag dem dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer in der von seiner Rechtskommission abgeänderten Version in der Gesamtabstimmung zu.

Eine Minderheit aus SVP-Parlamentariern wollte auf die bundesrätliche Vorlage nicht eintreten. Diese beinhalte eine Ungleichbehandlung für Opfer anderer Katastrophen. Verantwortung für die Opfer müssten zudem die Gemeinde und der Kanton Wallis übernehmen. Der Bund könne höchstens als Mediator auftreten. «Die Subsidiarität wird hier schwer verletzt», sagte Manfred Bühler (SVP/BE) im Rat.

Der Nichteintretensantrag war im Rat allerdings chancenlos, wie sich anhand der Fraktionsvoten früh abzeichnete. «Die grosse Anzahl Opfer rechtfertigen ein Handeln des Bundes», sagte etwa Philipp Bregy (VS) im Namen der Mitte-Fraktion. «Es gibt Situationen, da darf die Angst vor der Präjudiz ein Handeln nicht verhindern.»

Solidaritätsbeitrag von maximal 7,8 Millionen Franken

So sprach der Nationalrat analog zum Ständerat maximal 7,8 Millionen Franken Soforthilfe für die Opfer der Brandkatastrophe und deren Angehörige. Mit dem Entscheid folgte der Nationalrat seiner Rechtskommission (RK-N).

Diese hatte vorgeschlagen, den Solidaritätsbetrag nicht nur Angehörigen von Todesopfern und den infolge des Brandes stationär behandelten Personen zuzusprechen, sondern – im Härtefall – auch den ambulant im Spital Behandelten. Nach dem Willen des Nationalrates sollen somit alle Angehörigen von Verstorbenen sowie Personen, die mindestens eine Nacht im Spital verbringen mussten, den Solidaritätsbeitrag erhalten.

Nach der Ständeratsdebatte vom vergangenen Mittwoch war dies unklar geblieben. Gesetz und Finanzierungsbeschluss widersprachen sich: Der Ständerat stimmte im Rahmen des dringlichen Bundesgesetzes zwar für die Version des Bundesrates, wonach jede Person, die infolge der Brandkatastrophe eine stationäre Spitalbehandlung benötigt hatte, der Pauschalbetrag ausgerichtet wird.

Im Rahmen des Finanzierungsbeschlusses hatte die kleine Kammer allerdings für den Betrag in der Höhe von 7,8 Millionen Franken votiert – was in der Theorie ebenjenen 50’000 Franken für alle bei dem Brand schwer Verletzten, also auch den ambulant Behandelten sowie den Angehörigen der Toten, entspricht.

Der Ständerat muss sich in der laufenden Session somit erneut mit dem Geschäft befassen.

Bei dem Brand in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana in der Silvesternacht kamen 41 Menschen ums Leben, 115 Personen mussten sich wegen Verletzungen im Spital behandeln lassen – 85 von ihnen stationär.

Nachtragskredite werden gutgeheissen

Analog zum Ständerat hiess die grosse Kammer zudem Nachtragskredite im Umfang von gut 14,5 Millionen Franken gut. Diese sind damit unter Dach und Fach. Darin enthalten sind zum einen die 7,8 Millionen Franken für die Soforthilfe an die Opfer, wie zum anderen auch die Deckung der Kosten für die Einrichtung eines Runden Tisches und die Unterstützung kantonaler Opferhilfestellen.

Keine Differenz zwischen Nationalrat und Ständerat gab es auch bei der Klärung der Modalitäten für den Runden Tisch und zur der Frage einer allfälligen finanziellen Beteiligung des Bundes an Vergleichslösungen. Diese Punkte sollen in einen separaten Entwurf fliessen, über den erst später entschieden werden soll. Der Bundesrat möchte dafür maximal 20 Millionen Franken aufwenden.