Mehr Firmen deklarieren Holzprodukte korrekt
Politik
23. März 2026

Mehr Firmen deklarieren Holzprodukte korrekt

Die Deklaration von Holz und Holzprodukten in der Schweiz hat sich 2025 im Vergleich zum Vorjahr markant verbessert. Bei den Kontrollen des Bundes deklarierten 62 Prozent der Unternehmen alle Produkte korrekt. Im Vorjahr taten dies nur ein Viertel der Firmen.

Bei 50 gezielten Kontrollen seien im vergangenen Jahr 495 Produkte überprüft worden, teilte das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) am Montag mit. Davon seien 82 Prozent korrekt deklariert gewesen. Im Vorjahr habe dieser Wert noch bei 39 Prozent gelegen, als 1010 Produkte geprüft wurden.

Die Verbesserung zeigte sich vor allem bei der Anzahl der Unternehmen, die sich an die Vorschriften hielten. 62 Prozent der kontrollierten Betriebe deklarierten alle Produkte korrekt. Im Vorjahr waren dies lediglich 25,5 Prozent gewesen. Der Anteil der Firmen, bei denen kein einziges Produkt vollständig und korrekt deklariert war, sank von 51 auf acht Prozent. Bei 30 Prozent der Unternehmen waren die Angaben teilweise richtig.

Die Qualität der Deklarationen variierte je nach Branche. Verbesserungen stellten die Kontrolleurinnen und Kontrolleure bei Baumärkten, Gartencentern, Möbelhäusern und im Versandhandel fest. Schlechter als im Vorjahr schnitt hingegen der Möbelfachhandel ab. Der Fokus der Kontrollen lag wie in den Vorjahren auf Unternehmen mit einem als hoch eingeschätzten Risiko für mangelhafte Deklarationen.

Bei rund einem Drittel der beanstandeten Unternehmen leitete das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Verwaltungsstrafverfahren ein. Dies führte zur Verhängung von Bussen gegen die verantwortlichen Personen. In den übrigen Fällen handelte es sich um geringfügige Verstösse, bei denen das WBF von Sanktionen absah. Die Zusammenarbeit mit den Unternehmen habe dazu geführt, dass alle fehlerhaften Deklarationen fristgerecht korrigiert wurden.

Seit 2012 verlangt eine Verordnung, dass Holzart und Herkunft deklariert werden müssen. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet zudem die Holzhandelsverordnung (HHV) das Inverkehrbringen von Holz aus illegalem Einschlag.