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25. März 2026
Bedingte Freiheitsstrafe im Baselbieter Parkuhr-Prozess
Das Urteil fällt somit milder aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese hatte eine Veurteilung wegen mehrfachen qualifizierten Veruntreuung mit einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten, davon 6 unbedingt, gefordert.
Die Deliktssumme sei nach wie die «grosse Unbekannte», sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilseröffnung.
