Verteidigerin fordert in Bülach ZH Freispruch für Ex-Fussballer
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25. März 2026

Verteidigerin fordert in Bülach ZH Freispruch für Ex-Fussballer

Er wünschte, die Beiträge nie veröffentlicht zu haben, sagte Voser am Mittwoch vor Gericht. Diese seien wegen seiner Krankheit entstanden. Er habe sie jeweils nach kurzer Zeit wieder entfernt. «Die Leute hatten Angst um mich, nicht vor mir», sagte er weiter.

Niemals hätte er den genannten Personen etwas angetan. Dennoch musste er fast vier Monate in Untersuchungshaft verbringen. Erst kurz vor Ende der Haftzeit habe die Staatsanwaltschaft ein Formular für eine ambulante Massnahme geschickt. Seine Verteidigerin kritisierte das scharf, der Antrag sei gar nicht zulässig gewesen. Für die 116 Tage hinter Gittern solle Voser entschädigt werden, hielt sie fest.

Regelmässig in Therapie

Die Verteidigerin forderte einen Freispruch und den Verzicht auf eine ambulante Massnahme. Ihr Klient habe sich nach der Entlassung um eine Therapie bemüht und besuche diese regelmässig. Eine Massnahme sei nicht nötig.

Für die Verteidigerin gab es ohnehin keine strafwürdigen Handlungen. «Die betroffenen Personen sagten selber, dass sie sich nicht bedroht fühlten». Die Beiträge hätten auch nicht die Eindringlichkeit gehabt, um Leute zu beeinflussen, also, dass jemand, der den Beitrag gesehen habe, seine Aufforderungen umgesetzt hätte.

Das Gericht eröffnet das Urteil frühestens um 16 Uhr.