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10. April 2026
Bezirksgericht Zürich: Frauenmörder erhält 17 Jahre
Das Gericht ordnete eine ambulante Therapie während des Vollzugs an. Nach Verbüssung der Freiheitsstrafe muss der Rumäne die Schweiz für 15 Jahre verlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.
Der Beschuldigte hatte seine Tat von Anfang an gestanden. Nach der Bluttat in Zürich war er nach Graz (A) gefahren. Dort hatte er zwei Wochen später eine weitere Frau umgebracht.
In Österreich ist er bereits rechtskräftig wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und Einweisung in eine geschlossene Anstalt verurteilt. Erst, wenn er diese Strafe verbüsst hat, kann er jene in der Schweiz antreten. Für den Prozess in Zürich wurde er vorübergehend an die Schweiz überstellt.
