Sichtung von Aufnahmen einer Journalistin zu Sarco-Einsatz erlaubt
Die Schaffhauser Polizei traf die niederländische Journalistin am 23. September 2024 auf einem Waldweg zwischen der Suizidkapsel und dem Dorf Merishausen an. Sie stellte Fotokameras, eine Drohne, ein Handy und weitere technische Geräte fest. Dies geht aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Es hat den Entscheid der Schaffhauser Vorinstanz bestätigt, dass die Geräte für das laufende Strafverfahren wegen Verleitung und Beihilfe zu Suizid ausgewertet werden dürfen. Die Journalistin hatte sich auf den Quellenschutz berufen.
Wie das Bundesgericht ausführt, gilt die Frau im Verfahren als Beschuldigte. Es sei davon auszugehen, dass auf den Geräten Hinweise auf beteiligte Personen zu finden seien. Aufgrund der Schwere des Delikts sei die Sichtung der Daten zulässig.
