Neuerung im Kanton Schwyz: Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen sollen durch statische Waldgrenzen abgelöst werden. Bild: Stefan Zürrer
Ausserschwyz, Erste Seite
21. April 2026
Überall statische Waldgrenzen: Umstrittenes Gesetz liegt auf
Die Regierung hat die Vernehmlassung der Waldgesetz-Teilrevision gestartet. Die entsprechende SVP-Motion «Kulturland schützen: Einführung statischer Waldgrenzen» war Anfang 2025 knapp erheblich erklärt worden.
Bislang gelten im Kanton Schwyz nur in der Bauzone statische, fix definierte Waldgrenzen. Die Waldflächen ausserhalb der Bauzonen werden «dynamisch» abgegrenzt. Grundbesitzer, insbesondere Landwirte, haben 20 Jahre lang Zeit, eine Verwaldung zu verhindern. Erst danach gilt Wald als Wald.
Eine knappe Mehrheit im Kantonsrat beurteilte diese Gesetzeslage im Februar 2025 für zu wenig rechtssicher. ...
