Zürcher Gericht lehnt Sektorensperre nach Fussballmatch ab
Angesichts des geringen Gewinns an Sicherheit, den die Südkurvensperrung in diesem Fall versprach, gewichtet das Gericht die grundrechtlich geschützten und durch die Massnahme beeinträchtigten Interessen höher als die öffentlichen Interessen an der Grundrechtseinschränkung. Dies geht aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervor.
Die Stadt Zürich hatte als Reaktion auf Ausschreitungen nach dem Spiel des FC Zürich gegen den FC Basel den Stehplatzsektor für die Partie FCZ gegen FC Lausanne-Sport vom 31. Januar gesperrt. Dagegen erhob der FCZ Rekurs, welchen das Statthalteramt gut hiess.
Die Stadt gelangte daraufhin ans Verwaltungsgericht, welches diese Beschwerde nun ebenfalls abwies. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
