Nachrichtendienstgesetz schafft erste Hürde
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) soll nach dem Willen des Nationalrats zusätzliche Kompetenzen erhalten. Bei der Beratung der Teilrevision des Nachrichtendienstgesetzes hat sich das bürgerliche Lager durchgesetzt.
Mit 111 zu 40 Stimmen bei 21 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer am Mittwoch nach rund vierstündiger Debatte der Vorlage zu. Die Nein-Stimmen kamen von Grünen und SP, die Mehrheit der Enthaltungen aus der SP-Fraktion. Als Nächstes muss sich der Ständerat mit der Sache befassen.
Überwachungsmassnahmen wie das Abhören von Telefongesprächen oder die Durchsuchung von Räumen wären gemäss dem Beschluss des Nationalrats künftig auch im Kampf gegen gewalttätigen Extremismus möglich.
Nach geltendem Recht sind die sogenannten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen nur erlaubt, wenn es um Terrorismus, Spionage oder Angriffe auf kritische Infrastrukturen geht.
Der Bundesrat begründet die Gesetzesrevision mit der veränderten Bedrohungslage. Seit 2020 hätten sich die Bedrohungen vervielfacht, mit denen sich der NDB befasse. Der Linken ging das Vorhaben zu weit. Ein Nichteintretensantrag der Grünen blieb aber ohne Erfolg.
Auch die Forderung, die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen, fand keine Mehrheit. Ebenso scheiterten diverse Minderheitsanträge von SP und Grünen, die Änderungen in einzelnen Punkten verlangten.
