Vom Bundesrat geplante Mietzinsregeln stossen auf scharfe Kritik
Der Bundesrat will die Regeln für zulässige Mietzinsrenditen auf Verordnungsstufe anpassen und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Der Mieterinnen- und Mieterverband befürchtet höhere Mieten. Und auch der Hauseigentümerverband übt Kritik an zentralen Punkten.
Mit der Verordnungsänderung will der Bundesrat für mehr Rechtssicherheit im Mietrecht sorgen. Die Vorlage soll eine Lücke füllen, die das Bundesgericht in einem Entscheid von 2020 offenliess: die Höhe der zulässigen Rendite, falls der Referenzzinssatz über die Marke von zwei Prozent steigt.
Die Anpassung soll die Rechtsprechung des Bundesgerichts für Referenzzinssätze bis zwei Prozent in der Verordnung festschreiben. Für den Fall, dass der Zinssatz weiter ansteigt, sieht der Entwurf eine schrittweise Absenkung des Zuschlags vor. Dies soll zu einer Glättung der Mietzinsentwicklung führen.
Der Schweizer Verband für umweltbewusste und faire Wohneigentümerinnen und -eigentümer Casafair sowie der Mieterinnen- und Mieterverband lehnen die Vorlage – sowohl mit Bezug auf den Verordnungsweg als auch inhaltlich – ab. Der Hauseigentümerverband begrüsst derweil den Verordnungsweg, übt aber auch Kritik an zentralen Punkten.
