Sexuelle Gewalt: Sänger Patrick Bruel in Polizeigewahrsam
Der französische Sänger Patrick Bruel wurde am Montagmorgen im Rahmen von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nanterre in Polizeigewahrsam genommen. Mehrere Frauen werfen ihm Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vor.
Unter dem Druck der Vorwürfe hat der 67-jährige französische Star bereits vor einigen Tagen die meisten Konzerte im Rahmen seiner bevorstehenden Tournee abgesagt. Die Tour hätte Mitte Juni in Paris beginnen sollen und ihn auch für zwei Konzerte in die Schweiz geführt. Abgesagt ist sein Auftritt am 25. Juni in Pully und am folgenden Tag beim Bellarena Indoor Festival in Freiburg.
Vorfall am Paléo Festival
Zudem wurde Ende Mai ein Fall aus dem Jahr 2019 am Paléo in Nyon bekannt, der bis dahin vertraulich geblieben war. Dieser Fall führte 2022 in einem Gerichtsverfahren zu einer finanziellen Übereinkunft. Seit dem Vorfall 2019 ist Bruel am Paléo unerwünscht, das Festival nimmt ihn nicht mehr ins Programm. Damals hatte ein freiwillige Masseurin Anzeige erstattet, nachdem Bruel bei der Massage nackt gewesen sein und zudem verlangt haben soll, ihn im Intimbereich zu massieren.
Am Montag hiess es nun seitens der Staatsanwaltschaft, der Sänger werde zu „Tatsachen befragt, die zum jetzigen Zeitpunkt 13 mutmassliche Opfer betreffen“. Die Behörde bestätigte damit eine Meldung von „franceinfo“. Bruels Untersuchungshaft in den Räumlichkeiten der Kriminalpolizei der Pariser Polizei kann bis zu 48 Stunden dauern.
Die laufenden Ermittlungen „beziehen sich auf Vorwürfe von drei Frauen, die Patrick Bruel wegen sexueller Übergriffe und versuchter Vergewaltigung“ in den Jahren 1997, 2000 und 2001 beschuldigen, fügte die Staatsanwaltschaft hinzu. Sie untersucht zudem „Fälle von Vergewaltigung oder versuchter Vergewaltigung, sexuellen Übergriffen und Belästigung“, die von anderen mutmasslichen Opfern angezeigt wurden, die im Laufe der Ermittlungen identifiziert wurden.
Anzeige auch in Belgien
Patrick Bruel wird zudem zu einer „offiziellen Anzeige der belgischen Behörden“ befragt, die auf eine Anzeige wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung im Jahr 2010 in Brüssel durch eine damals 40-jährige Frau zurückgeht.
Der Sänger „hatte bereits seit mehreren Wochen zu verstehen gegeben, dass er der Justiz zur Verfügung stehe, um endlich im Rahmen des Gerichtsverfahrens vor der zuständigen Behörde Stellung nehmen zu können“, teilten seine Anwälte Christophe Ingrain, Céline Lasek und Fanny Colin in einer Erklärung mit. Er werde „alle Fragen der Ermittler beantworten und alle notwendigen Elemente vorlegen, um seine Unschuld zu beweisen“.
