Wolfsrudel“-Prozess: Hauptangeklagter muss 8 Jahre ins Gefängnis
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Höfner Volksblatt  
11. Juni 2026

Wolfsrudel“-Prozess: Hauptangeklagter muss 8 Jahre ins Gefängnis

Im „Wolfsrudel“-Prozess hat das Bezirksgericht Rheinfelden AG den 20-jährigen Hauptangeklagten zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Schweizer sabotierte unter anderem Glasfaserkabel.