14-jährige Freiheitsstrafe für Hauptangeklagten in Lugano
Das Tessiner Strafgericht hat den Hauptangeklagten im Juwelenraubprozess zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt und einen lebenslänglichen Landesverweis angeordnet. Die anderen Angeklagten erhielten Freiheitsstrafen zwischen 28 Monaten und 9 Jahren.
Das Gericht sprach den 50-jährigen Hauptangeklagten des versuchten Mordes schuldig. Der Mann habe den Polizisten, auf den er seine Pistole richtete und mindestens einmal den Abzug drückte, als „insetto fastidioso“ – als „nerviges Insekt“ – betrachtet. Der Angehörige der Stadtpolizei Lugano hatte per Zufall gesehen, was im Uhren- und Schmuckgeschäft vor sich ging und den Raub beendet.
Der Angeklagte habe mit grosser Skrupellosigkeit gehandelt. „Egoismus“ und „Verachtung für das menschliche Leben“ seien in diesem Fall Euphemismen, sagte der vorsitzende Richter bei der Eröffnung des Urteils am Strafgericht in Lugano.
