Streit um Grundstücke am Ägerisee endet mit Schuldsprüchen
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Höfner Volksblatt  
12. Juni 2026

Streit um Grundstücke am Ägerisee endet mit Schuldsprüchen

Das Strafgericht Zug hat drei von vier an einem Grundstückgeschäft am Ägerisee beteiligte Männer schuldig gesprochen. Zwei davon machten sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig, einer der Gehilfenschaft dazu. Sie erhalten bedingte Strafen.

Der vierte Beteiligte wurde vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen.

Hintergrund des Prozesses ist ein Familienstreit. Eine Schwester warf ihrem Bruder vor, das Erbe – drei Grundstücke am Ägerisee – widerrechtlich verkauft zu haben, und zeigte ihn an. Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass der Verkauf rechtens war. Weil der Preis aber zu tief gewesen sei, sei mit dem Verkauf die Familienholding, der die Grundstücke gehörten, geschädigt worden.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte deswegen den Bruder, den Präsidenten des Verwaltungsrats der Familienholding, sowie einen Treuhänder der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Dem Käufer der Grundstücke warf sie Geldwäscherei vor.