Die präventive Regulierung von Wolfsbeständen erhält mehr Spielraum. Bild: Keystone
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Kanton entschädigt Landwirte neu und trainiert Wolfsjäger
Im Rahmen der Revision der kantonalen Jagd- und Wildschutzverordnung gelten neu Schäden durch geschützte Tierarten als entschädigungsfähig und werden Jagdberechtigte in die Wolfsregulierung einbezogen.
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat die kantonale Jagd- und Wildtierschutzverordnung angepasst und eine revidierte Fassung erlassen. Sie tritt am 1.Juli in Kraft. Dies teilt das Umweltdepartement in einer Medienmitteilung mit. Im Rahmen dieser Revision beschloss die Regierung, dass landwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tierarten, wie zum Beispiel Graugänse und Höckerschwäne, neu e...
