Bundesrat will Zusatzleistungen der Post klarer definieren
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Höfner Volksblatt  
24. Juni 2026

Bundesrat will Zusatzleistungen der Post klarer definieren

Die Schweizerische Post soll künftig Tätigkeiten ausserhalb ihres Grundauftrags nur dann ausüben können, wenn diese einen engen Zusammenhang zur Haupttätigkeit aufweisen. Diesen Grundsatz will der Bundesrat neu im Postorganisationsgesetz verankern.

Die Vernehmlassung zu dessen Teilrevision hat die Landesregierung am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt. Wie der Bundesrat am gleichen Tag mitteilte, hat die Post ihre Geschäftstätigkeit ausserhalb der Grundversorgung in den letzten Jahren ausgebaut.

Diese Entwicklung sei im Parlament und in der Wirtschaft zunehmend auf Kritik gestossen. Daher wolle der Bundesrat Rechtssicherheit in Bezug auf die Tätigkeit der Post ausserhalb der Grundversorgung schaffen.

In der neuen Zweckumschreibung für die Post will der Bundesrat auch deren digitale Dienstleistungen definieren. Im Weiteren will der Bundesrat ein Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung des Unternehmenszwecks im Zusammenhang mit Akquisitionen schaffen.