Vor 50 Jahren wird der „Jahrhundertverräter“ Jeanmaire verhaftet
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Höfner Volksblatt  
2. August 2026

Vor 50 Jahren wird der „Jahrhundertverräter“ Jeanmaire verhaftet

Vor 50 Jahren hat ein Spionagefall die Schweiz erschüttert: Am 9. August 1976 wird der pensionierte Brigadier Jean-Louis Jeanmaire verhaftet. Ihm wird vorgeworfen, geheime militärische Unterlagen an den sowjetischen Nachrichtendienst weitergegeben zu haben.

Im Juni 1977 verurteilte ihn das Divisionsgericht 2 in Lausanne wegen Landesverrats zu 18 Jahren Zuchthaus, Degradierung und Ausschluss aus der Armee – ein Urteil, das härter ausfiel als die vom Auditor geforderten 12 Jahre Haft. Bundesrat Kurt Furgler, damals Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements, brandmarkte den ehemaligen Chef der Luftschutztruppen öffentlich als „Jahrhundertverräter“.

Begonnen hatte die Affäre 1959 bei einer Militärübung im Tessin. Dort lernte der damalige Oberst im Generalstab den sowjetischen Militärattaché Wassili Denissenko kennen. Jeanmaire war tief beeindruckt von der Kriegserfahrung des hochdekorierten Stalingrad-Generals. Ab 1962 pflegten die beiden Ehepaare eine enge Freundschaft.

Jeanmaire gab Denissenko und dessen Nachfolgern fortlaufend vertrauliche Auskünfte sowie Armee-Dokumente weiter. Nach eigenen Aussagen handelte es sich dabei lediglich um Papiere für den internen Gebrauch, die vielen Soldaten zugänglich und nicht streng vertraulich waren. Das Militärgericht sah dies anders und unterstellte Jeanmaire Geltungssucht, Eitelkeit und Charakterschwäche. Ein US-Geheimdiensthinweis im Herbst 1974 führte schliesslich zur Identifizierung und Überwachung Jeanmaires.

Zweifel am Urteil

Schon bald nach dem Prozess regten sich Zweifel an der Verhältnismässigkeit der Strafe. Kritiker sahen in dem Verfahren eine durch die Atmosphäre des Kalten Krieges angeheizte Justizwillkür. Der Historiker Urs Rauber bezeichnete die Vorwürfe später als „Bagatelle“.

1990 verlangten Parlamentarier per Petition eine Neubeurteilung. Die daraufhin eingesetzte Parlamentarische Untersuchungskommission (EMD-PUK) kam zum Schluss, dass Jeanmaire keineswegs streng geheime Informationen übergeben hatte. Dennoch fand sie keine Beweise für unkorrekte Ermittlungen.

Für den Genfer Anwalt Jacques Barillon war der Fall ein klarer Justizirrtum: Ein vorschnelles Geständnis und summarische Verfahren hätten in der damaligen Hysterie zu einem Fehlurteil geführt.

Volkstümlicher Medienstar

Zwölf Jahre lebte der der betagte Mann im Gefängnis von Bellechasse FR und verbüsste zwei Drittel seiner Strafe. Dort soll er mit väterlicher Strenge Dienstverweigerer und „Drögeler“ zum aufrechten Gang zu überzeugen versucht haben. 1988 wurde er vorzeitig entlassen.

Obwohl ihm die offizielle Rehabilitation bis zu seinem Tod am 29. Januar 1992 verwehrt blieb, wandelte sich die öffentliche Wahrnehmung. Der als streng, aber volkstümlich geltende Patriot avancierte zum Medienstar und hielt 1990 auf der Vue-des-Alpes NE sogar eine vielbeachtete 1.-August-Rede. Bis zuletzt betonte der „militärverrückte“ Jeanmaire, er habe der Schweiz nie schaden wollen.

Der 1910 in Biel BE geborene Jeanmaire studierte nach dem Gymnasium Architektur an der ETH Zürich. Seine militärische Karriere verlief steil: zuerst in der Infanterie, später im Luftschutz, dessen Chef er 1969 im Rang eines Brigadiers wurde.

Der Fall bewegte auch die Kultur: Der Schweizer Schriftsteller Urs Widmer verarbeitete ihn im Theaterstück „Jeanmaire: ein Stück Schweiz“, John le Carré im Roman „Ein guter Soldat“. Die vollständigen Akten des Bundesarchivs stehen unter Schutz und werden frühestens 2028 für die Öffentlichkeit freigegeben.

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