Vincenz‘ Anwalt verlangt vor Zürcher Gericht Verfahrenseinstellung
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Höfner Volksblatt  
10. August 2026

Vincenz‘ Anwalt verlangt vor Zürcher Gericht Verfahrenseinstellung

Der Anwalt des ehemaligen Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz hat am Montag vor dem Zürcher Obergericht die Verfahrenseinstellung gefordert. Die Vorwürfe seien verjährt.

Der Anwalt argumentierte, dass ein mutmassliches Delikt dann begangen werde, sobald der Schaden eintrete. Es zähle also der erste Moment, nicht der fortdauernde Schaden. Somit seien die Vorwürfe gegen Vincenz verjährt, das Verfahren müsse eingestellt werden.

Auch der Anwalt von Vincenz‘ ehemaligem Kompagnon Beat Stocker forderte die Verfahrenseinstellung wegen Verjährung. Die Beschuldigten selbst sagten am Montag noch kein Wort, weil die juristischen Vorfragen den ganzen Tag in Anspruch nehmen.

Genauere Angaben über Vincenz‘ heutiges Leben gibt es somit erst am zweiten Prozesstag. Interessant dürften die Auskünfte über seine Vermögensverhältnisse und sein heutiges Einkommen werden. Auffallend ist, dass er die gleiche Bally-Tasche mit rot-weissem Trageriemen trägt wie beim erstinstanzlichen Urteil vor vier Jahren.

Sein ehemaliger Kompagnon Stocker leidet an Multipler Sklerose und sitzt mittlerweile im Rollstuhl. Seit dem erstinstanzlichen Prozess hat sich sein Zustand damit deutlich verschlechtert.

Rund hundert Personen sind zum Prozessauftakt gekommen. Der Gerichtsvorsitzende sagte zu Prozessbeginn, er habe noch nie eine Verhandlung mit so vielen Parteien durchgeführt. Das Obergericht hat vorsorglich zehn Prozesstage eingeplant. Wann es das Urteil eröffnet, ist unklar, sicher nicht in den kommenden zwei Wochen.

Mit Firmenübernahmen bereichert

In erster Instanz sprach das Bezirksgericht Zürich im April 2022 harte Strafen aus: Vincenz wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Die beiden wurden unter anderem des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der passiven Bestechung schuldig gesprochen. Im Zentrum der Vorwürfe stehen Firmenübernahmen, bei denen sie sich unrechtmässig bereichert haben sollen.

Vincenz und Stocker sollen sich heimlich an Firmen beteiligt haben und anschliessend dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen-Bank oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden, bei der Stocker als Geschäftsführer und Vincenz als Verwaltungsratspräsident tätig waren. Durch dieses Vorgehen sollen die beiden Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.