Individualbesteuerung kommt zum letztmöglichen Termin
Die Individualbesteuerung tritt 2032 in Kraft. Der Bundesrat hat sich für den spätesten möglichen Termin entschieden. Er gewährt damit den Kantonen die längste mögliche Frist für die Umsetzung.
Die Landesregierung entschied anlässlich ihrer Sitzung am Mittwoch über den Termin, wie sie mitteilte. Gemäss Gesetz muss die Individualbesteuerung spätestens am 1. Januar 2032 eingeführt werden. Der Bundesrat hätte zwar einen früheren Zeitpunkt wählen können, entschied sich aber für den letztmöglichen.
Auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren begrüsse diese Lösung. Die Kantone müssen nun ihre Steuergesetze anpassen und dabei die Tarife überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Gleiches gilt für die Sozialabzüge. Dabei kann es auch sein, dass kantonale Abstimmungen nötig werden.
