Schutzstatus S wird frühestens im März 2028 aufgehoben
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Höfner Volksblatt  
19. August 2026

Schutzstatus S wird frühestens im März 2028 aufgehoben

Der Schutzstatus S für Ukrainerinnen und Ukrainer bleibt bis mindestens am 4. März 2028 bestehen. Künftig erhalten ihn aber nur noch Personen neu, die ihre militärischen Pflichten in der Heimat einhalten. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.