Wegweisung nach Afghanistan ist in besonderen Fällen zulässig
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Höfner Volksblatt  
19. August 2026

Wegweisung nach Afghanistan ist in besonderen Fällen zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Wegweisung eines jungen Afghanen bestätigt. Es legte in einem Referenzurteil die Kriterien fest, wann eine Rückkehr nach Afghanistan zumutbar ist.

Das Gericht hat die Lage in Afghanistan neu beurteilt. Eine Wegweisung erachtet es grundsätzlich für das gesamte Staatsgebiet als unzumutbar – ausser es liegen besonders günstige individuelle Umstände vor. Mit dem aktuellen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht Stellung zu einer Praxisänderung des Staatssekretariats für Migration (SEM) vom Frühjahr 2025 genommen.

Im konkreten Fall sieht das Gericht diese Voraussetzungen für eine Rückkehr als erfüllt an. Der Mann sei jung, gesund, gehöre der Ethnie der Paschtunen an und habe Berufserfahrung. Zudem könne er auf ein familiäres Netzwerk in Kabul zählen. Das SEM hatte sein Asylgesuch von Ende 2025 abgelehnt und die Wegweisung angeordnet.