„Folterer von Moudon“ zu 13 Jahren Haft verurteilt
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Höfner Volksblatt  
29. September 2026

„Folterer von Moudon“ zu 13 Jahren Haft verurteilt

Der sogenannte „Folterer von Moudon“ muss 13 Jahre ins Gefängnis. Er wurde am Dienstag vom Strafgericht in Lausanne verurteilt. Es befand ihn für schuldig, zwischen 2009 und 2018 etwa fünfzehn Opfern wiederholt Misshandlungen zugefügt zu haben.

Der 33-Jährige, der bereits mehr als acht Jahre in Untersuchungshaft verbracht hat, muss sich aufgrund eines „nach wie vor hohen Gefährlichkeitsgrades“ auch einer stationären psychiatrischen Behandlung unterziehen.

Das Urteil fiel etwas milder aus als die Forderung der Staatsanwaltschaft, die 15 Jahre Haft beantragt hatte. Die Verteidigung hatte für zwölf Jahre Haft und eine ambulante Behandlung plädiert.

Der Mann hatte lange Zeit eine kleine Gemeinschaft von Jugendlichen in einer schwierigen Lebenssituation in Angst und Schrecken versetzt. Seine Opfer, sowohl Frauen als auch Männer, mussten zahlreiche Gewalttaten erdulden, die manchmal regelrechten Folterungen glichen.

Das Gericht sprach von Taten „äusserster Grausamkeit“ oder auch von „makabren und blutrünstigen Inszenierungen“.