Krankenkassenprämien steigen 2027 im Schnitt um 5 Prozent
Die Krankenkassenprämien steigen 2027 durchschnittlich um 5 Prozent. Die mittlere Monatsprämie beträgt 412 Franken, wie das Bundesamt für Gesundheit am Dienstag mitteilte. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Anstieg von 19.70 Franken.
Die mittlere Monatsprämie wird berechnet, indem alle in der Schweiz bezahlten Prämien addiert und durch die Gesamtzahl der Versicherten in der Schweiz geteilt werden. Für Erwachsene steigt die monatliche Prämie laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) um 22.80 Franken auf 487.60 Franken.
Junge Erwachsene müssen neu durchschnittlich 15.40 Franken mehr und damit 338.80 Franken bezahlen. Bei Kindern steigt die Prämie gegenüber dem laufenden Jahr um 5.70 Franken auf 128.10 Franken. Am höchsten ist der prozentuale Anstieg im Kanton Jura mit 6,6 Prozent, am niedrigsten im Kanton Glarus mit 3 Prozent.
Die steigenden Krankenkassenprämien sind laut dem BAG eine direkte Folge der wachsenden Gesundheitskosten. Als Hauptgründe für die Kostenzunahme gelten die Alterung der Bevölkerung, medizinische Innovationen und die gestiegene Anzahl von Behandlungen: Es werden mehr Gesundheitsleistungen angeboten und in Anspruch genommen. Seit 2024 tragen zudem höhere kantonale Tarife im ambulanten und stationären Bereich zu den steigenden Preisen bei.
Anstieg von 4,7 Prozent im laufenden Jahr
Eine genaue Schätzung für die Kostenentwicklung ist laut dem BAG aktuell schwierig, da die Umstellung auf das neue Tarifsystem Tardoc zu Rechnungsverzögerungen führt. Es gebe allerdings keine Anzeichen für eine Verlangsamung des Kostenanstiegs. Für das laufende Jahr rechnet das BAG gemäss Hochrechnung und Schätzung mit einem Anstieg von 4,7 Prozent. Die Prämien waren per 2026 um 4,4 Prozent gestiegen.
Um das Kostenwachstum zu dämpfen, sind laut dem Communiqué verschiedene Massnahmen aufgegleist. So hat der Bundesrat – als Folge des indirekten Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative – neu die Kompetenz, Ziele für die Kostenentwicklung festzulegen. Ende 2026 wolle die Landesregierung erstmals Kostenziele für den Zeitraum von 2028 bis 2031 festlegen.
Die Versicherer müssen ihre Kundinnen und Kunden bis Ende Oktober über die neuen Prämien informieren. Ein Wechsel der Grundversicherung ist bis Ende November möglich.
