Lachgas-Fahrer im Baselbiet muss sechseinhalb Jahre ins Gefängnis
Ein 23-Jähriger Schweizer muss wegen einer tödlichen Lachgas-Autofahrt sechs Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Kantonsgericht Baselland hat ihn am Freitag wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt – und damit härter als die Vorinstanz.
Das Strafgericht hatte ihn 2025 noch zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Alle Parteien legten Berufung ein. Die zweite Instanz kam zum Schluss, dass ein Vorsatz und keine Fahrlässigkeit vorliegt. Das Kantonsgericht verurteilte den 23-Jährigen neu auch wegen mehrfacher versuchter Tötung.
Es verurteilte ihn zudem zu einer bedingten Geldstrafe. Zudem muss höhere Genugtuungen als von der Vorinstanz festgelegt bezahlen. Es handelt sich um mehrere Beträge in fünfstelliger Höhe an die Angehörigen des getöteten Mitfahrers sowie an die verletzten Kollegen.
Der Beschuldigte hatte 2021 auf der A2 bei Arisdorf BL unter Lachgaseinfluss die Kontrolle über sein Auto verloren. Ein 18-Jähriger im Auto starb, der Fahrer und drei weitere Personen wurden verletzt.
