Bundesgericht bestätigt 20 Jahre Haft für Gräueltaten in Liberia
Das Bundesgericht hat die 20-jährige Freiheitsstrafe gegen den ehemaligen liberianischen Rebellenkommandanten Alieu Kosiah bestätigt. Es sprach ihn jedoch vom Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit frei. Die Verurteilung wegen Kriegsverbrechen bleibt bestehen.
In seinem am Freitag veröffentlichten Urteil prüfte das Bundesgericht, ob Kosiahs Taten während des Bürgerkriegs im westafrikanschen Land zwischen 1993 und 1995 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten können. Diesen Straftatbestand nahm die Schweiz erst 2011 ins Strafgesetzbuch auf.
Eine rückwirkende Anwendung verstosse gegen das Legalitätsprinzip, befand das Bundesgericht. Deshalb sprach es Kosiah in diesem Anklagepunkt frei.
Die übrigen Verurteilungen bestätigte das Gericht hingegen. Zu den Kriegsverbrechen zählen unter anderem die Rekrutierung von Kindersoldaten, Mord, Vergewaltigung und die Störung des Totenfriedens.
Der 51-jährige Kosiah war 2014 in der Schweiz festgenommen worden.
