Ukraine-Sanktion: Gericht muss öffentliche Verhandlung durchführen
Das Bundesgericht hat eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Dieses muss im Fall von Alexander Pumpianski eine öffentliche Verhandlung zu dessen Sanktionierung durchführen.
Der russisch-schweizerische Doppelbürger Pumpianski hatte im August 2024 eine öffentliche Parteiverhandlung beantragt. Das Bundesverwaltungsgericht wies diesen Antrag im Juni 2025 als verspätet ab.
Das Bundesgericht hat diesen Entscheid in einem am Dienstag publizierten Urteil aufgehoben. Es hält fest, dass die Vorinstanz das Verfahren selbst um zehn Monate verlängert und weitere Schriftenwechsel angeordnet habe.
Zudem teilte sie Pumpianski mit, dass über seinen Antrag „zu gegebener Zeit“ entschieden werde. Die Ablehnung wegen angeblicher Verspätung sei daher nicht haltbar.
Das Bundesverwaltungsgericht muss nun eine öffentliche Verhandlung durchführen und eine neue Entscheidung treffen, wobei es die aktuelle Sachlage und jüngste Akte des EU-Rates berücksichtigen muss.
