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Bundesrat erhöht den Mindestzins für Vorsorgeguthaben
Guthaben bei den Pensionskassen werden ab dem kommenden Jahr deutlich höher verzinst als heute. Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz auf Vorsorgeguthaben ab 2027 um 0,75 Prozentpunkte auf 2,0 Prozent erhöht.
Der Mindestzinssatz bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im Obligatorium der beruflichen Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Seine Höhe legt jeweils der Bundesrat fest. Seit 2024 liegt der Mindestzinssatz bei 1,25 Prozent.
Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen sei sehr solide, hiess es in der Mitteilung zum Bundesratsentscheid vom Mittwoch. Das erlaube eine deutliche Anhebung des Mindestzinssatzes, die einen Ausgleich für die insgesamt höhere Inflation seit 2022 schaffe.
